Reger Zuspruch bei Informationsabend zur
Patientenverfügung
Kreistagskandidaten bei CDU
Sasbach
Sasbach. (GG). Mehr als 60
interessierte Zuhörer informierten sich bei einer
Veranstaltung des CDU Ortsverbands Sasbach-Obersasbach
zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und
Betreuungsverfügung.
Zu Beginn der Veranstaltung
stellten sich die 6 Kandidaten der CDU für die
anstehenden Wahlen zum Kreistag Dieter Klotz, Roland
Klump, Klaus-Peter Mungenast, Reinhard Schmälzle, Josef
Straub und Rita Ziegler-Doninger in einem kurzen
Statement vor und standen anschließend für Fragen zur
Verfügung.
Dass das Thema des
Informationsabends der CDU Sasbach-Obersasbach von
großem Interesse war, lässt sich schon durch den guten
Besuch von mehr als 60 Zuhörern belegen. Die 3
außerordentlich kompetenten Referenten konnten dabei
alle Facetten dieser Vorsorgemaßnahmen umfangreich
erläutern und auf alle Fragen umfassend antworten. Als
erster Referent führte der ehemalige Sozialdezernent
beim Landratsamt Offenburg und Vorsitzende des Deutschen
Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Stefan Karolus in das
wichtige Thema ein. So ist eine gesetzliche Regelung
erst im Jahre 1992 in Kraft getreten und regelt die
rechtliche Stellung der ca. 1 Mio. betreuter Menschen in
Deutschland. Auch die Rechtsstellung der Betreuer selbst
ist hier geregelt. So regelt das Gesetz die gesetzliche
Betreuung, deren Umfang dann vom Vormundschaftsgericht
bestätigt wird. In seinen weiteren Ausführungen
informierte Stefan Karolus, dass mehr als 25 % aller
Mitbürger über 85 Jahre demenzkrank sind und betreut
werden müssen. Im Bereich des Ortenaukreises gibt es
mehr als 4.400 betreute Menschen, von denen etwa 400 von
den ortenauer Betreuungsvereinen betreut werden. Bei
dieser Zahl, so Stefan Karolus, wird deutlich, dass man
sich schon frühzeitig mit diesem Thema beschäftigen
sollte.
Antonius Gerhard, der zweite
Referent, der mit diesem Thema als Bewährungshelfer und
Vorstandsmitglied des WdL befasst ist, ging insbesondere
auf die rechtliche Seite ein. So leben im Gerichtsbezirk
des Landgerichts Baden-Baden etwas 4.500 betreute
Menschen. Nicht nur ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger
sind von einer Betreuung betroffen, sondern auch viele
jüngere Menschen, die schon mit einer Behinderung zur
Welt kamen oder durch Unfallverletzungen betreut werden
müssen. Deutlich macht Antonius Gabriel, dass bei einer
fehlenden Vorsorgevollmacht die Eltern bei einer
Volljährigkeit nicht mehr verfügen dürfen. Eine
rechtzeitig Vorsorgevollmacht kann deshalb für den
Betreuungsfall eine Regelung für eine Vertrauensperson
sicherstellen, wobei dies vorab zwischen den Beteiligten
besprochen werden sollte, damit die Betreuung nicht
abgelehnt wird und das Gericht einen anonymen
gesetzlichen Betreuer bestimmen müsste. Weiter führte
Gabriel aus, dass eine notarielle Beglaubigung und eine
Bankvollmacht viele Probleme verhindern. Auch sollte die
Vollmacht alle 2 Jahre aktualisiert und vor Zeugen
bestätigt werden. Eine Vorsorgevollmacht, die jederzeit
geändert, ergänzt oder widerrufen werden kann sollte an
einem Ort hinterlegt werden, an welchem sie im
Vorsorgefall gefunden wird.
Als dritter Referent ging
Hermann Kopp vom Altenpflegeheim in Achern und
Vorstandsmitglied im katholischen Verein für soziale
Dienste auf die Patientenverfügung ein, mit welcher der
Wille bei einer notwendigen medizinischer Versorgung
geäußert werden kann. So sprach Hermann Kopp die
Empfehlung aus, dass jeder Volljährige eine
Patientenverfügung ausfüllt und diese auch alle 2 Jahre
erneuert. Je detaillierter die Patientenverfügung
abgefasst wird, desto besser ist sie auch anwendbar. Der
Pauschalsatz „Ich möchte keine lebensverlängernden
Maßnahmen (Apparatemedizin)“ reicht nicht aus, um
anerkannt zu werden.
Bei der anschließenden Diskussion
mit den Referenten stellten diese nochmals klar, dass
als Betreuer zumeist Kinder, Freunde oder Verwandte
eingesetzt werden. Stefan Karolus machte auch nochmals
deutlich, dass eine Betreuung keine Entmündigung
darstellt und jeder Mensch rechtzeitig regeln sollte,
wer ihn betreuen soll, wenn er eine Betreuung benötigt.
Deutlich wurde auch, dass jeder Mensch regeln kann, dass
der Betreuer für die Zeiten der Krankheit zu entscheiden
hat und auch eine Bankvollmacht für den Betreuer
ausgestellt werden sollte.
In seinem Schlusswort blieb des
dem Vorsitzenden des CDU Ortsverbandes
Sasbach-Obersasbach vorbehalten, sich im Namen der
Anwesenden für die außerordentlich kompetente
Information der drei Referenten zu bedanken.
Gleichzeitig wies er darauf hin, dass der Ortenaukreis
eine Informationsbroschüre zu den Themen
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und
Betreuungsverfügung erstellt hat, die wichtige
Informationen zu den drei Themen liefert und bei den
jeweiligen Bürgermeisterämtern vorliegt. Diese Broschüre
erhielten alle Besucher der Informationsveranstaltung
zum Abschluss ausgehändigt. |