CDU Ortsverband Sasbach-Obersasbach
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Ortsverband Sasbach-Obersasbach
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Reger Zuspruch bei Informationsabend zur Patientenverfügung

Kreistagskandidaten bei CDU Sasbach

Sasbach. (GG). Mehr als 60 interessierte Zuhörer informierten sich bei einer Veranstaltung des CDU Ortsverbands Sasbach-Obersasbach zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.

 Zu Beginn der Veranstaltung stellten sich die 6 Kandidaten der CDU für die anstehenden Wahlen zum Kreistag Dieter Klotz, Roland Klump, Klaus-Peter Mungenast, Reinhard Schmälzle, Josef Straub und Rita Ziegler-Doninger in einem kurzen Statement vor und standen anschließend für Fragen zur Verfügung.

 Dass das Thema des Informationsabends der CDU Sasbach-Obersasbach von großem Interesse war, lässt sich schon durch den guten Besuch von mehr als 60 Zuhörern belegen. Die 3 außerordentlich kompetenten Referenten konnten dabei alle Facetten dieser Vorsorgemaßnahmen umfangreich erläutern und auf alle Fragen umfassend antworten. Als erster Referent führte der ehemalige Sozialdezernent beim Landratsamt Offenburg und Vorsitzende des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Stefan Karolus in das wichtige Thema ein. So ist eine gesetzliche Regelung erst im Jahre 1992 in Kraft getreten und regelt die rechtliche Stellung der ca. 1 Mio. betreuter Menschen in Deutschland. Auch die Rechtsstellung der Betreuer selbst ist hier geregelt. So regelt das Gesetz die gesetzliche Betreuung, deren Umfang dann vom Vormundschaftsgericht bestätigt wird. In seinen weiteren Ausführungen informierte Stefan Karolus, dass mehr als 25 % aller Mitbürger über 85 Jahre demenzkrank sind und betreut werden müssen. Im Bereich des Ortenaukreises gibt es mehr als 4.400 betreute Menschen, von denen etwa 400 von den ortenauer  Betreuungsvereinen betreut werden. Bei dieser Zahl, so Stefan Karolus, wird deutlich, dass man sich schon frühzeitig mit diesem Thema beschäftigen sollte.

 Antonius Gerhard, der zweite Referent, der mit diesem Thema als Bewährungshelfer und Vorstandsmitglied des WdL befasst ist, ging insbesondere auf die rechtliche Seite ein. So leben im Gerichtsbezirk des Landgerichts Baden-Baden etwas 4.500 betreute Menschen. Nicht nur ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger sind von einer Betreuung betroffen, sondern auch viele jüngere Menschen, die schon mit einer Behinderung zur Welt kamen oder durch Unfallverletzungen betreut werden müssen. Deutlich macht Antonius Gabriel, dass bei einer fehlenden Vorsorgevollmacht die Eltern bei einer Volljährigkeit nicht mehr verfügen dürfen. Eine rechtzeitig Vorsorgevollmacht kann deshalb für den Betreuungsfall eine Regelung für eine Vertrauensperson sicherstellen, wobei dies vorab zwischen den Beteiligten besprochen werden sollte, damit die Betreuung nicht abgelehnt wird und das Gericht einen anonymen gesetzlichen Betreuer bestimmen müsste. Weiter führte Gabriel aus, dass eine notarielle Beglaubigung und eine Bankvollmacht viele Probleme verhindern. Auch sollte die Vollmacht alle 2 Jahre aktualisiert und vor Zeugen bestätigt werden. Eine Vorsorgevollmacht, die jederzeit geändert, ergänzt oder widerrufen werden kann sollte an einem Ort hinterlegt werden, an welchem sie im Vorsorgefall gefunden wird.

 Als dritter Referent ging Hermann Kopp vom Altenpflegeheim in Achern und Vorstandsmitglied im katholischen Verein für soziale Dienste auf die Patientenverfügung ein, mit welcher der Wille bei einer notwendigen medizinischer Versorgung geäußert werden kann. So sprach Hermann Kopp die Empfehlung aus, dass jeder Volljährige eine Patientenverfügung ausfüllt und diese auch alle 2 Jahre erneuert. Je detaillierter die Patientenverfügung abgefasst wird, desto besser ist sie auch anwendbar. Der Pauschalsatz „Ich möchte keine lebensverlängernden Maßnahmen (Apparatemedizin)“ reicht nicht aus, um anerkannt zu werden.

Bei der anschließenden Diskussion mit den Referenten stellten diese nochmals klar, dass als Betreuer zumeist Kinder, Freunde oder Verwandte eingesetzt werden. Stefan Karolus machte auch nochmals deutlich, dass eine Betreuung keine Entmündigung darstellt und jeder Mensch rechtzeitig regeln sollte, wer ihn betreuen soll, wenn er eine Betreuung benötigt. Deutlich wurde auch, dass jeder Mensch regeln kann, dass der Betreuer für die Zeiten der Krankheit zu entscheiden hat und auch eine Bankvollmacht für den Betreuer ausgestellt werden sollte.

 In seinem Schlusswort blieb des dem Vorsitzenden des CDU Ortsverbandes Sasbach-Obersasbach vorbehalten, sich im Namen der Anwesenden für die außerordentlich kompetente Information der drei Referenten zu bedanken. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass der Ortenaukreis eine Informationsbroschüre zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung erstellt hat, die wichtige Informationen zu den drei Themen liefert und bei den jeweiligen Bürgermeisterämtern vorliegt. Diese Broschüre erhielten alle Besucher der Informationsveranstaltung zum Abschluss ausgehändigt.


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